Ernennung und Vereidigung: Wann ist ein Minister ein Minister?

Hintergrund
Stand: 29.07.2026 • 09:26 Uhr
Der Bundespräsident ernennt heute neue Minister. Aber erst nach der Sommerpause im September sollen sie im Bundestag vereidigt werden. Das ist umstritten.
Grundsanierung im Schloss Bellevue - deshalb wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier heute erstmals überhaupt Minister in seinem Ausweichquartier am Spreebogen in Berlin-Moabit ernennen.
Wie das geht, ist im Grundgesetz strikt geregelt: Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat dem Bundespräsidenten seine Liste mit drei Entlassungen und drei Ernennungen geschickt. Aufgabe eins des Bundespräsidenten hieß: Er hat zu prüfen, ob formal mit den Kandidaten alles stimmt, ob die neuen also deutsche Staatsbürger und uneingeschränkt wählbar sind.
Dann, zügig, die eigentliche Zeremonie: Steinmeier händigt die Urkunden aus - fertig ist die Bundesministerernennung.
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der AmtsĂĽbernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Artikel 64 des Grundgesetzes
Position eins: Ohne Eid kein Ministeramt
Fehlt aber noch Teil 2, den das Grundgesetz fordert: Die Minister leisten ihren Eid bei Amtsübernahme vor dem Bundestag. Was das bedeutet, wird in Berlin und von Staatsrechtlern heftig diskutiert. Denn erst mit dem Eid ist ein Minister wirklich uneingeschränkt im Amt, lautet Position eins, egal, ob parlamentarische Sommerferien sind oder nicht. Und es gehe um den Respekt vor dem Parlament.
Ein Blick zurĂĽck: Im Juli 2019 wurde unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Sondersitzung einberufen, um die CDU-Politikerin Kramp-Karrenbauer als Verteidigungsministerin vor dem Bundestag zu vereidigen.
Position zwei: Der Eid lässt sich nachholen
Position zwei vertreten Bundesregierung und Kanzler: Die Ernennung macht Minister zu Ministern, der Eid lässt sich im September nachholen, wenn der Bundestag sowieso wieder tagt. Das passe schon zur Formulierung "bei Amtsübernahme". Aber stimmt das?
Für Verfassungsfragen ist das Bundesinnenministerium zuständig. Von dort kommt eine erstaunliche Antwort: Vor Ablegen des Amtseides darf ein ernanntes Regierungsmitglied noch nichts entscheiden. Aber: Sollte ein Minister dieses Verbot missachten, hätte das keine Folgen, die Amtshandlung bliebe rechtsgültig. Das heißt übersetzt: Der Zeitplan des Kanzlers wirft Fragen auf, dürfte aber folgenlos bleiben.