Netzanschlusspaket: Mobilfunkbetreiber k�nnen Stromanschluss nicht planen

Eine Gesetzesänderung bringt eher den Energiekonzernen Vorteile. Bitkom und VATM beklagen neue Missstände bei der Stromversorgung von Mobilfunkantennen..
Mobilfunkstandort der Deutschen Telekom: Ohne Stromanschluss geht nichts Bild:
Deutsche Telekom
Beim Netzanschlusspaket, das das Bundeskabinett am 29. Juli 2026 verabschiedet hat, haben sich die Energieversorger durchgesetzt und verbindliche Pflichten abgewehrt. Die IT-Verbände Bitkom(öffnet im neuen Fenster) und VATM(öffnet im neuen Fenster) kritisieren das scharf.
"Neue Rechenzentren und Mobilfunkmasten brauchen zuverlässig und rund um die Uhr Strom und müssen als wesentliche Elemente unserer kritischen Infrastruktur prioritär versorgt werden. Das Netzanschlusspaket hat in dieser Hinsicht gravierende Konstruktionsfehler", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
Besonders kritisch sei das Recht der Stromnetzbetreiber, vermeintlich ungenutzte Anschlussleistung wieder zu entziehen. Rechenzentren, Ladeparks und andere große Infrastrukturprojekte erreichten ihre volle Auslastung erst nach einiger Zeit. "Zugleich brauchen sie Reserven für einen sicheren Betrieb, technische Redundanzen und künftiges Wachstum. Wer diese Kapazitäten pauschal als ungenutzt wertet, gefährdet Investitionen und bremst den Ausbau digitaler und klimafreundlicher Infrastruktur. Eine Rücknahme darf deshalb nur nach einer Einzelfallprüfung, im Austausch mit dem Unternehmen und bei nachweislich dauerhaft ungenutzter Leistung möglich sein", erklärte Rohleder.
Mobilfunkbetreiber können Stromanschluss nicht planen
Der Gesetzentwurf löse eines der wesentlichen praktischen Hemmnisse beim Mobilfunkausbau nicht: den häufig langwierigen und nur schwer planbaren Anschluss neuer Mobilfunkmasten an das Stromnetz. "Ohne einen rechtzeitigen Stromanschluss geht ein neuer Mobilfunkstandort nicht in Betrieb", erklärte VATM-Präsidentin Valentina Daiber, Vorständin Recht und Corporate Affairs bei Telefónica Deutschland.
Die ursprünglich vom Bundesdigitalministerium vorgesehene Regelung im Rahmen der TKG-Novelle sei dagegen "praxistauglich ausgerichtet mit standortbezogenem Auskunftsanspruch, einem vorrangigen Anschluss sowie verbindlichen Informationen zu Zeitplan und Kosten" betonte Daiber.
Die Unternehmen müssten wissen, wo ein Anschluss möglich ist, wann angeschlossen werde und welche Kosten entstünden. Nur dann ließen sich Standorte, Investitionen und Inbetriebnahmen verlässlich planen.
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