Wie der Generalbundesanwalt zum CSD-Anschlag ermittelt

Ermittlungen zum CSD-Anschlag
Wie der Generalbundesanwalt nun arbeitet
Stand: 27.07.2026 âą 09:20 Uhr
Nach dem Anschlag auf den CSD hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen ĂŒbernommen - obwohl der mutmaĂliche TĂ€ter tot ist. Wer ist wofĂŒr zustĂ€ndig? Wie geht es weiter?
Wird in Deutschland eine Straftat begangen, sind bei den Ermittlungen drei unterschiedliche Akteure beteiligt. Die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Gerichte.
Die Landesbehörden
ZunĂ€chst sind immer die Behörden vor Ort fĂŒr die Ermittlungen zustĂ€ndig. Denn Justiz ist grundsĂ€tzlich LĂ€ndersache. In Berlin waren deshalb zunĂ€chst die dortige Generalstaatsanwaltschaft und die Berliner Polizei zustĂ€ndig. Ein Berliner Polizeisprecher hatte direkt nach dem Anschlag die öffentliche Kommunikation ĂŒbernommen. Es gab eine gemeinsame Pressemitteilung von Generalstaatsanwaltschaft und Polizei. Inzwischen hat aber der Generalbundesanwalt die Ermittlungen ĂŒbernommen.
Der Generalbundesanwalt (GBA) ist die oberste Strafverfolgungsbehörde des Bundes. Er ist nur in bestimmten FĂ€llen fĂŒr die Ermittlungen zustĂ€ndig. Bei einem Terrorverdacht trifft das in zwei Situationen zu. Erstens: Wenn der Anfangsverdacht besteht, dass eine terroristische Vereinigung hinter einer Straftat steckt. Zweitens: Bei möglichen EinzeltĂ€tern kann er die Ermittlungen wegen der "besonderen Bedeutung" des Falles an sich ziehen, wenn - vereinfacht gesagt - ein politisches Motiv hinter einem Mord oder anderen sehr schweren Straftaten steckt.
Die Pressesprecherin der Bundesanwaltschaft bestĂ€tigte, dass man die Ermittlungen wegen einer "mutmaĂlich islamistischen Tatbegehung" ĂŒbernommen habe. Weitere Einzelheiten wurden bislang nicht mitgeteilt. Genaueres zu den HintergrĂŒnden muss auch erst ermittelt werden.
Ermitteln bedeutet, dass der Generalbundesanwalt zum Beispiel Durchsuchungen in Auftrag gibt oder Haftbefehle beantragt. Bei den Begrifflichkeiten geht oft etwas durcheinander - es gibt zwei richtige Bezeichnungen fĂŒr die Behörde: "der Generalbundesanwalt" oder "die Bundesanwaltschaft". Nicht richtig ist die Mischung "Generalbundesanwaltschaft". Der Titel "Generalbundesanwalt" ist zudem auch die Bezeichnung des Behördenleiters. Generalbundesanwalt ist Jens Rommel, seine Behörde sitzt in Karlsruhe.
Ebenfalls bestĂ€tigt hat die Bundesanwaltschaft, dass der HauptverdĂ€chtige Abdul B. bei dem Versuch der Festnahme erschossen wurde. Gegen tote Menschen kann man nicht mehr ermitteln. Allerdings habe man das Ermittlungsverfahren trotzdem ĂŒbernommen, um nach möglichen HintermĂ€nnern und MittĂ€tern zu suchen. Direkt nach der Tat in Berlin war wohl eine Person festgenommen worden. Diese soll sich inzwischen aber wieder auf freiem FuĂ befinden. Der Verdacht, dass der Festgenommene mit der Tat in Verbindung steht, habe sich entkrĂ€ftet, teilte die Bundesanwaltschaft am Morgen mit.
Das Bundeskriminalamt
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in TerrorfĂ€llen die Rolle der Polizei inne. Der Generalbundesanwalt kann das BKA mit der DurchfĂŒhrung der Ermittlungen beauftragen. Das ist ein typischer Ablauf, wenn es um die Ermittlungen in Sachen Terrorismus geht. BKA-PrĂ€sident ist Holger MĂŒnch.
Das BKA wertet zum Beispiel Spuren aus und fĂŒhrt mögliche Durchsuchungen aus. Das BKA arbeitet dabei mit den LandeskriminalĂ€mtern zusammen, bei konkreten MaĂnahmen auch mit Spezialeinheiten wie der GSG-9. Manchmal werden aber auch bestimmte LandeskriminalĂ€mter von der Bundesanwaltschaft direkt beauftragt.
Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof
Mit der Ăbernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt ist der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof zustĂ€ndig geworden. Der Ermittlungsrichter muss zum Beispiel manche ErmittlungsmaĂnahmen wie Durchsuchungen per Beschluss genehmigen. AuĂerdem mĂŒssen ihm festgenommene TatverdĂ€chtige vorgefĂŒhrt werden, damit er die Beschuldigten anhören und ĂŒber die Untersuchungshaft entscheiden kann.
Das Amt des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof wird von mehreren BGH-Richterinnen und -Richtern ausgeĂŒbt.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Bundesanwaltschaft wird die Ermittlungen zum Berliner Anschlag weiterfĂŒhren. Nach dem Tod von Abdul B. wird es fĂŒr das Ermittlungsverfahren darauf ankommen, ob es MittĂ€ter oder HintermĂ€nner gibt.
Falls ein TatverdĂ€chtiger festgenommen wird, muss er bis zum Abschluss des nĂ€chsten Tages dem zustĂ€ndigen Ermittlungsrichter vorgefĂŒhrt werden. Der muss dann darĂŒber entscheiden, ob der TatverdĂ€chtige in Untersuchungshaft kommt. FĂŒr die Untersuchungshaft wird ein Beschuldigter nicht in einem speziellen GefĂ€ngnis in Karlsruhe untergebracht, sondern auf Justizvollzugsanstalten im ganzen Bundesgebiet verteilt.
Um nach möglichen weiteren TÀtern und HintermÀnnern zu suchen, wird man jetzt zum Beispiel die Spuren in dem Tatfahrzeug auswerten und nach weiteren Beweismitteln suchen und diese auswerten. Auch die genaue Rolle von Abdul B. wird man dabei noch ermitteln. Bisher ist nur klar, dass er das Tatfahrzeug angemietete.
Nur falls weitere TatverdĂ€chtige ermittelt werden, wĂŒrde die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen Anklage gegen diese erheben. Wenn es sich bei Abdul B. um einen EinzeltĂ€ter gehandelt haben sollte, mĂŒsste man das Ermittlungsverfahren irgendwann einstellen.