Zweiter Verdächtiger nach Nord-Stream-Anschlägen gefasst

Knapp vier Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines haben Behörden in Kroatien einen zweiten Verdächtigen festgenommen. Der ukrainische Staatsbürger Wolodymyr Z. sei am Mittwochmorgen in der Küstenstadt Pula gefasst worden, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit.
Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls. Die Ermittler verdächtigen Z. des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Zerstörung von Bauwerken. Nach seiner Überstellung nach Deutschland soll er einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser entscheidet über die Untersuchungshaft.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums in Berlin begrüßte die Festnahme: "Wir freuen uns, dass der Generalbundesanwalt Fortschritte macht bei diesen Ermittlungen." Es sei wichtig, "dass die Sprengung der Pipelines aufgeklärt wird".
Polen hatte Auslieferung abgelehnt
Der Verdächtige war bereits im September 2025 in Polen festgenommen worden. Das Warschauer Bezirksgericht lehnte seine Auslieferung jedoch ab. Es wertete eine mögliche Zerstörung russischer Infrastruktur im Auftrag der Ukraine als militärische Handlung in einem Verteidigungskrieg und nicht als strafbare Sabotage. Zudem bezweifelte es die deutsche Zuständigkeit, weil die Sprengungen in internationalen Gewässern stattfanden. Anschließend kam der Ukrainer wieder frei.
Der Verdächtige Wolodymyr Z. verlässt im Oktober 2025 einen Gerichtssaal in WarschauBild: Czarek Sokolowski/AP Photo/picture alliance
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft handelt es sich bei Z. um einen ausgebildeten Taucher. Er soll zu einer Gruppe gehört haben, die im September 2022 Sprengsätze an den Gasleitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 anbrachte. Der Ukrainer habe sich an den dafür erforderlichen Tauchgängen beteiligt.
Die Gruppe soll aus mehreren Berufstauchern, einem Bootsführer und einem Sprengstoffexperten bestanden haben. Für die Aktion nutzten die Beteiligten den Ermittlern zufolge eine hochseetaugliche Segeljacht. Diese soll mithilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen in Rostock gemietet worden sein.
Sprengsätze mit Zeitzündern auf dem Meeresgrund
Mit der Jacht soll die Gruppe größere Mengen militärisch verwendbaren Hochleistungssprengstoffs durch internationale Gewässer bis in die Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm transportiert haben. Dort hätten die Taucher die Sprengsätze mit Zeitzündern auf dem Meeresgrund an den Pipelines befestigt.
Die Bundesanwaltschaft mit Sitz in Karlsruhe ermittelt zu den Anschlägen auf die Nord-Stream-PipelinesBild: Christoph Schmidt/dpa/picture-alliance
Am 26. September 2022 kam es zu mehreren Explosionen. Sie beschädigten beide Leitungen schwer. Zum Zeitpunkt der Anschläge wurde durch keine der Pipelines Gas transportiert. Russland hatte die Lieferungen über Nord Stream 1 wenige Wochen zuvor gestoppt. Nord Stream 2 war nie kommerziell in Betrieb gegangen.
Dennoch waren die Leitungen mit großen Mengen Erdgas unter hohem Druck gefüllt. Das nach den Explosionen austretende Gas verursachte weithin sichtbare Verwirbelungen an der Meeresoberfläche.
Ermittler vermuten staatlichen Auftrag aus der Ukraine
Nach Einschätzung der deutschen Ermittler wurden die Anschlagspläne im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entwickelt. Militärangehörige sollen nach dem russischen Überfall auf das Land im Februar 2022 geplant haben, die Pipelines dauerhaft unbrauchbar zu machen. Dadurch habe verhindert werden sollen, dass Russland Einnahmen aus Gaslieferungen zur Finanzierung seines Krieges nutzen kann.
Diese Annahmen sind Teil der Anklage gegen Serhii K., den mutmaßlichen Anführer der Gruppe. Der frühere ukrainische Offizier war im August 2025 während eines Familienurlaubs in Italien festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert worden. Er sitzt dort in Untersuchungshaft.
Mutmaßlicher Anführer bereits angeklagt
Ende Juni erhob die Bundesanwaltschaft gegen K. Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Sie wirft ihm unter anderem die Mittäterschaft an einem Kriegsverbrechen durch einen Angriff auf zivile Objekte vor. Zudem ist er wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken und der Störung öffentlicher Betriebe angeklagt.
Zu einer Verurteilung wegen der Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines ist es bislang nicht gekommen.
pgr/gri (dpa, afp, rtr)